Willkommen im Blog

Willkommen auf dem Blog von Alexander Radtke! Hier findest du eine Vielzahl von informativen Artikeln zu den Themen Versicherung, Finanzen, Steuern, Haftung- und Enthaftung von Unternehmern und vielem mehr. Alexander Radtke teilt sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen, um dir dabei zu helfen, ein besseres Verständnis für diese komplexen Themen zu entwickeln. Egal, ob du ein Unternehmer, Selbstständiger oder einfach nur an diesen Bereichen interessiert bist, hier findest du wertvolle Informationen, die dir helfen können, fundierte Entscheidungen zu treffen. Tauche ein in die Welt der Versicherungen, Finanzen und mehr und lass dich von Alexander Radtkes Expertise inspirieren!

WEITREICHENDE FOLGEN FÜR KMU‘S

 STARUG - EIN GESETZ, WELCHES HAFTUNGSBESCHRÄNKTEN UNTERNEHMERN AN DIE WÄSCHE WILL!

Beim Thema Haftung scheiden sich die Geister – Jeder Selbstständige weiß, dass er in seinem persönlichen Maß haftet. Gerade hinsichtlich der Gesetzgebung des StaRUG, ist hierbei doch ein wenig Aufklärungsarbeit gefordert, denn hier haften Sie im „dümmsten“ Fall mit Ihrem Privatvermögen!

Vorab sei gesagt, dass das StaRUG weitreichende Folgen für kleine- und mittelständische Unternehmen hat! Das Gewerbezentrum Bühl weist nicht umsonst immer wieder darauf hin, dass das StaRUG, das meistunterschätze Gesetz im geschäftlichen Raum ist. Zum 01.01.2021 ist das StaRUG, das Unternehmens- Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz in Kraft getreten. Ein Gesetz, welches haftungsbeschränkte Unternehmer auch über die Stammeinlage hinaus, mit dem Eigenkapital, bzw. dem Privatvermögen haften lässt. Was ist das StaRUG und wo kommt dieses her? 2017 hat die EU-Kommission festgestellt, dass europaweit zu viele Insolvenzen stattfinden. Die besagte EU-Kommission hat ALLE Mitgliedsstaaten aufgefordert, ihr Insolvenzrecht an die EU-Richtlinie anzupassen. Hierfür gab es eine Frist zur Umsetzung bis einschließlich 31.12.2020. 2020 hat die EU-Kommission 3 Monate vor Ablauf der Frist die EU-Staaten, welche der Aufforderung bislang noch nicht gefolgt sind, höflich daran erinnert, doch bitte die Frist einzuhalten, denn eine Verlängerung hätte es nicht gegeben. Deutschland, selbstverständlich mit von der Partie: unsere Staatsekretäre standen hierbei nun vor einem Riesen Problem. 3 Monate Zeit, um das Insolvenzrecht auf den Kopf zu stellen, wie soll das funktionieren? Natürlich war man hierbei schlau und hat die Richtlinie konform der Vorgabe der EU-Kommission in das StaRUG, das Unternehmens- Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz gepackt, welches kein Mensch kennt, beschlossen und verabschiedet in einer Nacht- und Nebelaktion am 17.12.2020, um 14 Tage später in Kraft zu treten. Das StaRUG schreibt nun mit Beginn des Jahres 2021 vor, dass ein Risiko- Früherkennungssystem für alle haftungsbeschränkten Unternehmen bindend ist, welches in der Lage sein muss, die bestandsgefährdeten Bereiche des Unternehmens abzudecken. Der Geschäftsführer hat im Rahmen des §43 GmbHG eine Sorgfaltspflichtnachzuweisen. Nach §1 StaRUG, hat er darüber hinaus die Pflicht dass er im Rahmen sein Position als Geschäftsführung Risiken erkennt, analysiert, bewertet, dokumentiert, darüber berichtet und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten hat! Bei bestandsgefährdeten Risiken, kann dieser hierbei auch mit dem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden.

“Hat Ihr Steuerberater Sie schon auf Ihr Haftungsproblem hingewiesen?” ist eine der häufig gestellten Fragen vom Gewerbezentrum Bühl. Interessant ist die Betrachtung des Steuerberaters nach §102 StaRUG, denn dieser sagt aus, dass der Steuerberater eine sogenannte Informations- und Mitteilungspflicht hat! Kommt der Steuerberater dieser nicht nach, ist dieser im schlimmsten Fall mit in der Haftung, bestenfalls auch mit seinem Privatvermögen. Kann man dem Steuerberater hierbei einen Vorwurf machen? Alexander Radtke vom Gewerbezentrum Bühl sagt “bedingt… Der Steuerberater ist grundsätzlich verpflichtet im Rahmen einer Insolvenzgefährdung seines Mandanten, sich auf die Insolvenzverordnung zu beziehen (hier hätte eigentlich das StaRUG hineingehört)” und dennoch – „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ Wenn der Steuerberater seine Mandanten schon nicht darauf hinweist, weil er es vielleicht selbst nicht weiß, wer dann? Am besten macht man den Selbsttest und schreibt seinem Steuerberater folgenden Text als E-Mail:

Sehr geehrter Herr Steuerberater XY,

ist es richtig, dass der §1 StaRUG für mich als Geschäftsführer/Geschäftsinhaber der XY-GmbH NICHT gilt?

Die meisten werden verblüfft über dessen Antwort sein!

EIGENKAPITAL STATT STEUERLAST MIT HILFE EINER EWIV

Eine EWIV, also eine “Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung” ist eine Rechtsform, die es Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, sich zu einer einzigen juristischen Person zusammenzuschließen und gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten durchzuführen. Diese Rechtsform wurde geschaffen, um die Zusammenarbeit und den Austausch von Ressourcen zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Eine EWIV kann von Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen gegründet werden, wie zum Beispiel Handel, Industrie, Dienstleistungen oder Forschung und Entwicklung. Die Mitglieder einer EWIV können sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen sein. Die Gründung einer EWIV erfolgt durch einen Vertrag zwischen den beteiligten Unternehmen. Dieser Vertrag regelt die Organisation und die Geschäftsaktivitäten der EWIV, wie beispielsweise die Verteilung von Gewinnen und Verlusten, die Haftung der Mitglieder, die Entscheidungsfindung und die Aufgabenverteilung innerhalb der EWIV.

Viele dieser Gründe haben auch den Businessclub Connexxtion 2021 veranlasst, die CityLife EWIV mit Sitz in Offenburg zu gründen. Wie jede andere EWIV auch, musste auch die CityLife EWIV von den nationalen Behörden anerkannt werden, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Dies erfolgte im März 2021 durch den Eintrag in das Handelsregister. Die Anerkennung erfolgt immer gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2137/85 über die EWIV. Diese Verordnung legt die Voraussetzungen und Verfahren für die Gründung, Anerkennung, Organisation und Auflösung einer EWIV fest. Die EWIV unterliegt einem speziellen rechtlichen Rahmen, der sicherstellen soll, dass die Interessen der Mitglieder geschützt werden und die EWIV im Einklang mit den europäischen Gesetzen und Vorschriften agiert. Sie bietet den Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, darunter die Möglichkeit, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu koordinieren und zu harmonisieren, gemeinsame Ressourcen zu nutzen, Kosten zu senken und Synergieeffekte zu nutzen – im Falle der CityLife EWIV bedeutet das: die Mitglieder der CityLife EWIV können einen großen Teil ihrer Steuerlast in Eigenkapital wandeln und gleichzeitig regionale Wirtschaftskreisläufe fördern, die gerade für Selbständige, Freiberufler und kleiner Unternehmen aus einer Region (über)lebenswichtig sein können. Wir müssen zwar alle Steuern zahlen und letztendlich sind Steuern auch wichtig, um öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten , Krankenhäuser und natürlich auch die Straßeninfrastruktur zu finanzieren, als Unternehmen trägt man aber auch die Verantwortung für seine Mitarbeitenden und für Überlebensstrategien, wie dem Erhalt lokaler Kaufkraft und daher sollte man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nicht nur wissen, wie man Geld verdient, sondern auch, wie man es – bspw. für wichtige Investitionen – behalten kann.

VORTRAGSREIHE “EIGENKAPITAL STATT STEUERLAST” & “RISIKO-ENTHAFTUNG” AM 25.05. IN BÜHL

„Steuern sind wichtig, denn nur so können öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Kindergärten unterhalten und ausgebaut werden“

Doch hinter jedem Unternehmen stehen auch engagierte Mitarbeiter, Verantwortung und Kaufkraft, für dessen Erhalt jede unnötige Steuerausgabe keinen Sinn macht. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch soviel davon für notwendige und manchmal überlebenswichtige Investitionen zu behalten, wie es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erlaubt ist – sei es in der Wandlung der eigenen Steuerlast in Eigenkapital oder der Enthaftung von Unternehmerrisiken. Beide Themen werden in dieser Vortragsreihe behandelt.

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RÜCKBLICK AUF UNSER 160. CONNEXXTION MEETING AM 27.04. IN BÜHL

Bei herrlichem Frühlingswetter trafen sich zum 160. Mal mehr als 60 Selbständige, Freiberufler und Wirtschaftsentscheider regionaler Unternehmen zum “Geschäftemachen auf Augenhöhe” zum “Grill & Meet” in Bühl. Nach einer spannenden Pitchrunde, die per Video auf die große Leinwand des Eventraums dieser wunderschönen Anlage im Gewerbegebiet Bühl-Oberbruch übertragen wurde, gab es zunächst ein offenes Netzwerken (alle Pitches wurden von unserem Videopartner “Spirit Production Markus Deckert” auf Video aufgezeichnet – wer also seinen eigenen Pitch haben möchte, gerne melden.

 

Im Anschluss an das offene Netzwerken lud unsere Partyband mit toller Partymusik aus den 80er und 90ern zum gemeinsamen Ausklingen eines genialen Netzwerktages ein, der auch von unserem Foto-Partner “CreateGreat / Ansgar Peter” mit der Kamera begleitet wurde. Alle Bilder können über die Cloud kostenfrei angeschaut und heruntergeladen werden. Die Nutzungsrechte für SocialMedia-Veröffentlichungen sind für alle Bilder freigegeben, bei Printprodukten und/oder Nutzung der Bilder für Websiten muss bitte zwingend eine Lizenz bei CreateGreat / Ansgar Peter eingeholt werden.

VORTRAGSREIHE “EIGENKAPITAL STATT STEUERLAST” & “RISIKO-ENTHAFTUNG” AM 25.05. IN BÜHL

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DIE ERSTE AUSGABE UNSERER EVENTZEITUNG “CONNEXXTION NEWS” HERAUSGEGEBEN

StaRUG

„DAS MEISTUNTERSCHÄTZTE GESETZ IM GESCHÄFTLICHEN RAUM!“

14.04.2023

Mit Wirkung zum 01.01.2021, hat der Gesetzgeber das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG) in Kraft treten lassen. Ein Gesetz, welches unter dem Radar der Corona-Pandemie verabschiedet wurde und für alle Unternehmer und Steuerberater bindend ist. Eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Gesetz ist die Risikofrüherkennung für kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU‘s) und damit die rechtliche Enthaftung der Unternehmer bzw. der Geschäftsführer – aber auch mitwirkender Dritter wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Dieses Gesetz lässt den Geschäftsführer auch über das Stammkapital hinaus haften, wenn er kein Risikomanagement installiert hat.

Das Gewerbezentrum Bühl unterstützt Unternehmen bei der Installation eines Risikomanagements im Unternehmen. Sie erstellen die gesetzlich erforderlichen Maßgaben in Form von Gutachten zur Enthaftung für Unternehmen.

Mehr dazu im YouTube-Video des BVSV

Andreas Schwarz, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.

BUSINESSCLUB CONNEXXTION & GEWERBEZENTRUM BÜHL KOOPERIEREN

02.03.2023

Wir freuen uns sehr, ab sofort in Zusammenarbeit mit dem Gewerbezentrum Bühl eine eigene Vortragsreihe zu unterschiedlichen Business-Themen umzusetzen. Das Gewerbezentrum Bühl dient als Anlaufstation für Unternehmer und deren Berater, die sich für einzelne Unternehmensfelder eine zweite Meinung einholen wollen. Insbesondere die Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation von Unternehmensrisiken stellt einen Schwerpunkt deren Arbeit dar. Der Versicherungsbereich im Allgemeinen aber auch die Bereiche der Sozialversicherung, betriebliche Altersversorgung, Cyber und IT etc. beinhalten Risikofelder, welche insbesondere kleine Firmen häufig nicht im Fokus haben, obwohl diese sich bestandsgefährdend auswirken können. Als Sachverständige für das Versicherungswesen bietet das Gewerbezentrum Bühl die Anwendung und Dokumentation eines Risikofrüherkennungssystem für kleine und mittlere Unternehmen und dadurch Enthaftung der Unternehmenslenker (Risk–Checks für z. B. Risikofrüherkennung, bAV, Sozialversicherung, Cyber/IT uvm.). Auch die Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation sowie die Beratung und Empfehlungen zur Deckung von Haftungslücken und eine objektive und enthaftende Beratung in vielen Bereichen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Als neutrale Sachverständige und Partner des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen e. V. (BVSV) versteht sich das Gewerbezentrum Bühl als die der Unternehmensabsicherung verpflichtenden Anlaufstelle für Gewerbetreibende.